Warum darf nur ein Grüner die „Unehrlichkeit“ der Politiker anprangern?
Nicht jeder darf sagen, was er meint. So berichtet in der FAZ vom 3. April 2018 Rüdiger Soldt über den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer, einen Grünen-Politiker, der schon wiederholt offene Worte zu Integrationsproblemen der vielen Einwanderer gefunden hat. Außerdem habe Palmer Politiker, auch seine Parteigenossen, kritisiert: „Palmer hat aber früh gesehen, dass die Unehrlichkeit, mit der viele Grüne und auch Politiker anderer Parteien die Integrationsprobleme kleinredeten, politisch gefährlich werden kann – für das gesamte Land. Die Erfolge der AfD gaben Palmer recht. Unehrlichkeit zahlt sich nie aus in der Politik…“. Einerseits ist die „Unehrlichkeit“ die kleine Schwester der „Lüge“, die heute von Leuten angeprangert wird, mit denen sich Herr Soldt gewiss nicht gemein machen möchte.
Indessen stimmt es nachdenklich, dass eine sachliche Kritik an der „Flüchtlingspolitik“ der Bundesregierung nur noch von Bürgern kommen darf, die durch ihre spezifische Parteizugehörigkeit nachgerade den moralischen Persilschein für die freie Rede besitzen, denn die Grünen, das waren ja schon immer die Guten, jedenfalls die mit dem guten Gewissen. Die Denk- und Redeverbote, die für alle anderen gelten, sind eine Bankrotterklärung für den freien Diskurs in unserer Demokratie.